Homöopathie

Allgemeines

  • Die Homöopathie wurde um 1800 vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755 - 1843) begründet. 
  • In der Homöopathie werden Krankheit und Heilung als immaterielle Prozesse betrachtet.  
  • Eine Grundidee der Homöopathie stellt folgende Aussage dar: Similia similibus curentur ("Ähnliches soll mit Ähnlichem geheilt werden"). 
  • Dieses Simile-Prinzip geht davon aus, das der Stoff, der beim Gesunden das Symptombild des Kranken auszulösen vermag, auch dazu in der Lage ist, die Krankheit beim Kranken zu heilen.
  • Jedes homöopathische Arzneimittel hat ein "Arzneimittelbild", das aus den von ihm beim Gesunden (angeblich) hervorgerufenen Krankheitssymptomen besteht. 
  • Die Symptome des Patienten werden im sogenannten "Patientenbild" zusammengefasst.
  • Das geeignetste Mittel für die Therapie ist nun das, in dem Arzneimittelbild und Patientenbild die größten Übereinstimmungen zeigen.
  • Die Homöopathie entspricht nicht den heute gültigen wissenschaftlichen Vorstellungen, dennoch sollte man sie nicht generell als "Humbug" abtun, solange sie dem Patienten nicht schadet. 
  • Zahlreiche Homöopathika zeigen kein objektiv nachprüfbares typisches Arzneimittelbild. Die Ergebnisse zahlreicher Studien belegen, dass sich bei vielen als Homöopathika verwendeten Substanzen, die Verum- und die Placebosymptome nicht unterscheiden.
  • Randomisierte Doppelblindversuche haben bisher keinen signifikanten Unterschied zwischen homöopathischen Arzneimitteln und Placebos ergeben.
  • Nicht indiziert sind Homöopathika immer dann, wenn:
    • eine kausale Therapie (z.B. bakterielle Infekte) möglich ist
    • eine Substitution (z.B. mit Insulin) erforderlich ist
    • eine akute lebensbedrohende Krankheit (z.B. Herzinfarkt) vorliegt.

Herstellung und Bewertung

  • Die Ausgangsstoffe bzw. Ausgangszubereitungen (Ursubstanzen, bzw. Urtinkturen) werden bei der Herstellung homöopathischer Arzneimittel mit Milchzucker oder verdünntem Ethanol versetzt. 
  • Dabei werden normalerweise folgende Verhältnisse eingesetzt (Die Quinquagintamillesimalreihe entspricht in ihren ersten beiden Verdünnungsschritten der Centisemalreihe):
    1:10 Dezimalreihe  D
    1:100 Centisemalreihe  C
    1:50000 Quinquagintamillesimalreihe  Q, LM
  • Diese Verdünnung wird in der Homöopthie als Potenzierung betrachtet. Mit abnehmender Konzentration der Ausgangssubstanz im Arzneimittel, vergrößert sich nach homöopathischer Auffassung dessen Wirkstärke.
  • Diese Verstärkung wird angeblich durch die besondere Art der Zubereitung erreicht. So gibt es genaue Regelen, wie die einzelnen Verdünnungen zu schütteln oder reiben sind, etc.
  • Der Grad der Potenzierung wird durch die Angabe der Zahl der Potenzierungsschritte angegeben, so z.B. D30.
  • Nach naturwissenschaftlicher Auffassung können in einer solchen Potenz keine ausreichenden Mengen an wirksamer Substanz mehr vorhanden sein (auf ein Teil "Wirkstoff" kommen 1030 Teile "Füllmittel"), nach homöopathischer Auffassung werden jedoch die Eigenschaften der wirksamen Substanz auf das Verdünnungsmedium übertragen
  • Interessant dabei ist die Auffassung, dass nur die positiven Eigenschaften übertragen werden, nicht die negativen. So werden in einer D20-Dilution von Natrium muriaticum (Kochsalz) nur die positiven Eigenschaften des Natriumchlorids potenziert, nicht aber die Eigenschaften der zweifellos auch vorhandenen anderen Ionen, wie z.B. Kalium und Magnesium.
  • Homöopathika sind keineswegs immer frei von Nebenwirkungen, wie oft behauptet wird. Vor allem niedere Potenzen (D1 - D4) von hochwirksamen Arzneistoffen (z.B. Aconitin, Atropin )  können erhebliche unerwünschte bis toxische Nebenwirkungen aufweisen. Andere Stoffe wie Arsenicum album, Euphorbia und Daphne stehen im Verdacht kanzerogen zu sein.
  • Homöopathische Arzneiformen sind:
    • (Urtinktur)
      • Dilutionen (alkoholische Verdünnungen)
      • Lösungen (nicht alkoholische Verdünnungen)
        • Augentropfen
        • Nasentropfen
        • Ampullen
      • Globuli (Im Vergleich zur eingesetzten und angegebenen Dilution noch einmal um 1:100 verdünnt)
    • Triturationen (Verreibungen)

Rechtliches

  • Für homöopathische Arzneimittel gelten andere gesetzliche Vorschriften, als für "normale" Medikamente.
  • Homöopathika sind nicht zulassungspflichtig, sondern müssen nur beim Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte angemeldet werden. 
  • Indikationsangaben sind auf homöopathischen Arzneimitteln nicht zulässig.
  • Obwohl Homöopathika nicht zugelassen werden müssen, besteht für sie dennoch unter Umständen eine Rezeptpflicht und zwar:
    • bei Gehalt an Separanda bis D3
    • bei Gehalt an Venena bis D5

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