Homöopathie
Allgemeines
- Die Homöopathie wurde um 1800 vom
deutschen Arzt Samuel Hahnemann (1755 - 1843) begründet.
- In der Homöopathie werden Krankheit und
Heilung als immaterielle Prozesse betrachtet.
- Eine Grundidee der Homöopathie stellt
folgende Aussage dar: Similia similibus curentur ("Ähnliches
soll mit Ähnlichem geheilt werden").
- Dieses Simile-Prinzip geht davon aus, das
der Stoff, der beim Gesunden das Symptombild des Kranken auszulösen
vermag, auch dazu in der Lage ist, die Krankheit beim Kranken zu heilen.
- Jedes homöopathische Arzneimittel hat ein
"Arzneimittelbild", das aus den von ihm beim Gesunden
(angeblich) hervorgerufenen Krankheitssymptomen besteht.
- Die Symptome des Patienten werden im
sogenannten "Patientenbild" zusammengefasst.
- Das geeignetste Mittel für die Therapie
ist nun das, in dem Arzneimittelbild und Patientenbild die größten
Übereinstimmungen zeigen.
- Die Homöopathie entspricht nicht den
heute gültigen wissenschaftlichen Vorstellungen, dennoch sollte man sie
nicht generell als "Humbug" abtun, solange sie dem Patienten
nicht schadet.
- Zahlreiche Homöopathika zeigen kein
objektiv nachprüfbares typisches Arzneimittelbild. Die Ergebnisse
zahlreicher Studien belegen, dass sich bei vielen als Homöopathika
verwendeten Substanzen, die Verum- und die Placebosymptome nicht
unterscheiden.
- Randomisierte Doppelblindversuche haben
bisher keinen signifikanten Unterschied zwischen homöopathischen
Arzneimitteln und Placebos ergeben.
- Nicht indiziert sind Homöopathika immer
dann, wenn:
- eine kausale Therapie (z.B.
bakterielle Infekte) möglich ist
- eine Substitution (z.B. mit Insulin)
erforderlich ist
- eine akute lebensbedrohende Krankheit
(z.B. Herzinfarkt)
vorliegt.
Herstellung und Bewertung
- Die Ausgangsstoffe bzw.
Ausgangszubereitungen (Ursubstanzen, bzw. Urtinkturen) werden bei der
Herstellung homöopathischer Arzneimittel mit Milchzucker oder verdünntem
Ethanol versetzt.
- Dabei werden normalerweise folgende
Verhältnisse eingesetzt (Die Quinquagintamillesimalreihe entspricht in
ihren ersten beiden Verdünnungsschritten der Centisemalreihe):
1:10
|
Dezimalreihe
|
D
|
1:100
|
Centisemalreihe
|
C
|
1:50000
|
Quinquagintamillesimalreihe
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Q, LM
|
- Diese Verdünnung wird in der Homöopthie
als Potenzierung betrachtet. Mit abnehmender Konzentration der
Ausgangssubstanz im Arzneimittel, vergrößert sich nach homöopathischer
Auffassung dessen Wirkstärke.
- Diese Verstärkung wird angeblich durch
die besondere Art der Zubereitung erreicht. So gibt es genaue Regelen, wie
die einzelnen Verdünnungen zu schütteln oder reiben sind, etc.
- Der Grad der Potenzierung wird durch die
Angabe der Zahl der Potenzierungsschritte angegeben, so z.B. D30.
- Nach naturwissenschaftlicher Auffassung
können in einer solchen Potenz keine ausreichenden Mengen an wirksamer
Substanz mehr vorhanden sein (auf ein Teil "Wirkstoff" kommen 1030
Teile "Füllmittel"), nach homöopathischer Auffassung werden
jedoch die Eigenschaften der wirksamen Substanz auf das Verdünnungsmedium
übertragen
- Interessant dabei ist die Auffassung, dass
nur die positiven Eigenschaften übertragen werden, nicht die negativen.
So werden in einer D20-Dilution von Natrium muriaticum (Kochsalz)
nur die positiven Eigenschaften des Natriumchlorids potenziert, nicht aber
die Eigenschaften der zweifellos auch vorhandenen anderen Ionen, wie z.B.
Kalium und Magnesium.
- Homöopathika sind keineswegs immer frei
von Nebenwirkungen, wie oft behauptet wird. Vor allem niedere Potenzen (D1
- D4) von hochwirksamen Arzneistoffen (z.B. Aconitin, Atropin
)
können erhebliche unerwünschte bis toxische Nebenwirkungen aufweisen.
Andere Stoffe wie Arsenicum album, Euphorbia und Daphne stehen im Verdacht
kanzerogen zu sein.
- Homöopathische Arzneiformen sind:
- (Urtinktur)
- Dilutionen (alkoholische Verdünnungen)
- Lösungen (nicht alkoholische Verdünnungen)
- Augentropfen
- Nasentropfen
- Ampullen
- Globuli (Im Vergleich zur eingesetzten und angegebenen Dilution noch einmal um 1:100 verdünnt)
- Triturationen (Verreibungen)
Rechtliches
- Für homöopathische Arzneimittel gelten
andere gesetzliche Vorschriften, als für "normale" Medikamente.
- Homöopathika sind nicht
zulassungspflichtig, sondern müssen nur beim Institut für Arzneimittel
und Medizinprodukte angemeldet werden.
- Indikationsangaben sind auf
homöopathischen Arzneimitteln nicht zulässig.
- Obwohl Homöopathika nicht zugelassen
werden müssen, besteht für sie dennoch unter Umständen eine Rezeptpflicht
und zwar:
- bei Gehalt an Separanda bis D3
- bei Gehalt an Venena bis D5
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