Notkompetenz des Rettungsassistenten / der Rettungsassistentin

Voraussetzungen

  • ärztliche Hilfe ist nicht rechtzeitig erreichbar
  • Die durchgefÜhrten Maßnahmen mÜssen zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit des Patienten dringend erforderlich sein
  • Das gleiche Ziel kann nicht durch weniger invasive Maßnahmen erreicht werden (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
  • Die Hilfeleistung muss zumutbar sein

Maßnahmen

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