Voraussetzungen für gravimetrische Bestimmungen

  • Die Ausfällung des zu bestimmenden Stoffs muss quantitativ erfolgen. Der in der Lösung verbleibende Rest muss zu vernachlässigen sein.
  • Der Niederschlag muss eine konstante und bekannte stöchiometrische Zusammensetzung aufweisen. Evtl. muss eine primäre Fällungsform erst durch Trocknen bzw. Glühen in eine stöchiometrische eindeutig zusammengesetzte Wägeform überführt werden.
  • Der Niederschlag muss sich genau auswiegen lassen, d.h. er darf sich auf der Waage nicht verändern.

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