Dissoziationskonstante und Dissoziationsgrad
Bemerkungen
- Schwache Elektrolyten liegen in einer wässrigen Lösung nur teilweise in Ionen dissoziiert vor.
- Die Dissoziation ist eine Gleichgewichtsreaktion, so dass sich auch für sie über das Massenwirkungsgesetz
eine Gleichgewichtskonstante, hier als Dissoziationskonstante Kc
bezeichnet, berechnen lässt.
- Der Dissoziationsgrad
a
ist definiert als Quotient der Stoffmenge x in Mol, die in Ionen dissoziiert vorliegt, zur gesamten gelösten Stoffmenge a in Mol.

a |
: |
Dissoziationsgrad [1] |
x |
: |
In Ionen dissoziierte Stoffmenge [mol] |
a |
: |
Gesamtstoffmenge [mol] |
- Das Ostwaldsche Verdünnungsgesetz
(entdeckt 1889) beschreibt das Verhältnis zwischen Dissoziationsgrad
a
und Dissoziationskonstante Kc. Es lautet:

Kc |
: |
Dissoziationskonstante [mol] |
a |
: |
Dissoziationsgrad [1] |
c0 |
: |
Ausgangskonzentration [mol] |
- Verdünnt man eine Lösung eines schwachen Elektrolyten, oder erhöht man die Temperatur, so nimmt der Dissoziationsgrad
a
zu. Bei unendlicher Verdünnung nähert er sich dem Wert 1.
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