Klausenfrucht

Definition

  • Unterform der Bruchfrucht, bei der die Fruchtwände zu je zwei sackartigen, je einen Samen enthaltenden Gebilden auswachsen, die sich bei der Reife vollständig trennen, so dass aus zwei Fruchtblättern vier einsamige Nüsschen entstehen.

Bemerkungen

- Bücher zum Thema

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