Klausenfrucht
Definition
  - Unterform der Bruchfrucht, bei der die
    Fruchtwände zu je zwei sackartigen, je einen Samen enthaltenden Gebilden
    auswachsen, die sich bei der Reife vollständig trennen, so dass aus zwei
    Fruchtblättern vier einsamige Nüsschen entstehen.
  
Bemerkungen
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